Für DQHA-Zuchtrichteraspiranten hat diese Schulung lediglich informativen Charakter, da sie nicht den Anforderungen der derzeit gültigen "Zuchtrichterordnung der
Deutschen Quarter Horse Association e.V. (DQHA)" entspricht. Neben einer dreimonatigen Vorankündigungsfrist sind weitergehende Bewerbungsanforderungen sowie der modulare Ausbildungsgang der DQHA (vier Module) verpflichtend für die Ausbildung von
Zuchtrichterinnen und Zuchtrichtern.
DQHA-Zuchtrichterordnung
Informations-Merkblatt des Ausbildungsprogramms zum
„DQHA Zuchtrichter“

Mehr dazu
DQHA: Mehrheit der Zuchtrichter gibt den sofortigen Rücktritt bekannt
Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen
gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den
Bereich AQHA.
Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
Fügen
Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
|